Inhalt (5 Abschnitte)
- Wer im Bergbau vermindert berufsfähig ist, kann unter Voraussetzungen eine Rente für Bergleute erhalten (§ 45 SGB VI): drei Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
- Als Maßstab dient die bisherige knappschaftliche Beschäftigung und eine wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige knappschaftliche Beschäftigung – ein enger Berufsbezug, den die allgemeine Erwerbsminderungsrente für ab 1961 Geborene nicht kennt (§ 240 SGB VI).
- Für den Bergmann haben wir keine eigene Beitragsmessung; unsere Näherungsskala sieht Klasse 3 bis 4. Zum Vergleich: Industriemechaniker 73,37–141,05 €, Maurer und Zimmerer 164,22–271,92 € (Endalter 65/66), Standardprofil, Abruf 24./25.10.2026.
- Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute setzt ein Alter von 62 und 25 Jahre Wartezeit voraus (§ 40 SGB VI) – sie ist keine Berufsunfähigkeitsleistung.
- Die private BU ergänzt die Knappschaft, wo Einkommen, Dauer oder Voraussetzungen nicht ausreichen; Bedingungen und Gesundheitsprüfung gelten wie bei jedem anderen Antrag.
Für Bergleute gibt es neben der allgemeinen Erwerbsminderungsrente die Rente für Bergleute der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 45 SGB VI); sie setzt drei Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Eine eigene BU-Beitragsmessung für den Bergmann haben wir nicht: Die Näherungsskala sieht Klasse 3 bis 4, Vergleichsberufe kosten 73–272 € im Standardprofil (Abruf 24./25.10.2026).
Worauf es für Bergleute ankommt: Untertagearbeit, Hitze und Staub fordern den Körper; die gesetzliche Absicherung deckt nur einen Teil des Einkommens, eine private BU schließt die Lücke. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag bei neuen Renten 2024 im Schnitt bei 1.041 € (Rentenversicherungsbericht 2025) – eine Lücke, die sich privat schließen lässt. Je früher der Schutz steht, desto günstiger ist er und desto weniger Hürden gibt es; lassen Sie kostenlos prüfen, welche BU zu Ihrem Beruf passt.
Was macht den Bergbau gesetzlich besonders?
Für die meisten Beschäftigten gilt eine einheitliche gesetzliche Rentenversicherung. Wer in einem knappschaftlichen Betrieb arbeitet, ist zusätzlich in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert. Das Gesetz beschreibt knappschaftliche Betriebe als Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden; Betriebe der Industrie der Steine und Erden zählen nur, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden (§ 134 SGB VI). Auch bestimmte Arbeiten, die ein anderer Unternehmer im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Bergwerk ausführt, etwa Arbeiten unter Tage oder in den Reparaturwerkstätten der Zeche, gelten als knappschaftliche Arbeiten.
Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Sitz in Bochum; sie entstand 2005 aus Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse (Sekundärquellen). Dass Bergbau eine eigene Versicherungswelt hat, geht auf die jahrhundertealte Tradition der Knappschaften zurück. Für die BU-Frage ist der Kern: Ein Bergmann kann eine gesetzliche Leistung haben, die an seinem Beruf ansetzt, und das ändert die Bedarfsrechnung.
Wie funktioniert die Rente für Bergleute?
Nach § 45 Abs. 1 SGB VI haben Versicherte bis zur Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente für Bergleute, wenn sie im Bergbau vermindert berufsfähig sind, in den letzten fünf Jahren davor drei Jahre knappschaftliche Pflichtbeitragszeiten haben und die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Im Bergbau vermindert berufsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung weder die bisherige knappschaftliche Beschäftigung noch eine andere wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertige knappschaftliche Beschäftigung ausüben kann, die von Personen mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen ausgeübt wird. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt (§ 45 Abs. 2 SGB VI).
Zwei Besonderheiten fallen auf. Erstens der enge Berufsbezug: Maßstab ist die knappschaftliche Beschäftigung, nicht jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ist anders als bei der allgemeinen Erwerbsminderungsrente, die für ab dem 2. Januar 1961 Geborene keinen Berufsschutz kennt (§ 240 SGB VI). Zweitens die Ausnahme: Wer eine wirtschaftlich und qualitativ gleichwertige Beschäftigung außerhalb des Bergbaus ausübt, gilt nicht als im Bergbau vermindert berufsfähig. Ab 50 Jahren kann Anspruch bestehen, wenn Versicherte im Vergleich zur bisherigen knappschaftlichen Beschäftigung keine wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeit mehr ausüben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist (§ 45 Abs. 3 SGB VI). Wie hoch die Rente im Einzelfall ist, errechnet der Rentenversicherungsträger; wir nennen dafür keine Zahl.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|
| Rente für Bergleute | § 45 SGB VI | im Bergbau vermindert berufsfähig; drei Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren; Wartezeit |
| Rente für Bergleute ab 50 | § 45 Abs. 3 SGB VI | Alter 50, keine gleichwertige Tätigkeit mehr, Wartezeit 25 Jahre |
| Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte | § 40 SGB VI | Alter 62, Wartezeit 25 Jahre |
| Allgemeine Erwerbsminderungsrente | § 43 SGB VI | drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren; kein Berufsschutz ab Jahrgang 1961 (§ 240) |
Wo setzt die private BU an?
Die gesetzliche Rente für Bergleute ersetzt in der Regel nicht das volle Nettoeinkommen, und sie setzt Beitragszeiten voraus, die junge Beschäftigte oder Quereinsteiger nicht haben. Die private BU knüpft an dieselbe Idee wie das Gesetz an, den Beruf, doch ihre Leistung steht im Vertrag: eine vereinbarte Rente, meist ab 50 % Berufsunfähigkeit und sechs Monaten Prognose, die in den Bedingungen steht (Finanztest 19.05.2026), unabhängig von den Beitragszeiten in der Knappschaft. Ob beides zusammen eine Lücke schließt, lässt sich nur am Einzelfall prüfen. Wer in der Ausbildung oder im ersten Jahr steht, hat noch keine drei Jahre Pflichtbeiträge; dort kann die private Absicherung am wichtigsten sein.
Die Berufsangabe sollte konkret sein: unter Tage oder über Tage, Maschinenführer, Hauer, Elektriker im Bergwerk, Verwaltung. Eine Statistik zu typischen Ursachen der Berufsunfähigkeit bei Bergleuten haben wir nicht. Hilfreich ist der Tätigkeitsangaben-Check, wenn Sie Ihre Aufgaben beschreiben wollen.
Was kostet die private BU – und womit lässt sich vergleichen?
Für den Bergmann liegt keine eigene Messung vor, und in unseren Online-Rechnern haben wir den Beruf nicht getestet. Die Näherungsskala führt ihn bei Klasse 3 bis 4, in einer Reihe mit Industrieberufen. Anhaltspunkte sind der Industriemechaniker (73,37 € bis 141,05 €) und die körperlich schweren Bauberufe: Maurer zahlten 177,71 € bis 271,92 €, Zimmerer 164,22 € bis 271,92 € – jeweils im Standardprofil, aber mit nur zwei vergleichbaren Tarifen bei Endalter 65 oder 66. Einer der drei abgefragten Rechner ließ für Maurer und Zimmerer online nur Endalter 60 zu; diese Werte sind nicht vergleichbar und fehlen in der Spanne. Alle Vergleichswerte stammen aus einer eigenen Erhebung über die Online-Rechner dreier Anbieter (Allianz, CosmosDirekt, LV 1871; Werte nicht namentlich zugeordnet), Abruf 24./25.10.2026; Zahlbeiträge netto, unverbindlich, kein Angebot und keine Bewertung. Für einen Bergmann unter Tage ist mit ähnlichen Hürden zu rechnen, weil körperliche Belastung, Staub und Unfallgefahr dort mindestens so ausgeprägt sind wie auf dem Bau. Solche Endalter-Grenzen können auch bei Bergleuten auftreten; die Zusammenhänge stehen auf Endalter-Grenzen nach Beruf. Die Einzelwerte aller gemessenen Berufe zeigt die Datentabelle BU-Beiträge nach Beruf.
Ein verbindliches Angebot kommt von einem Experten, der mehrere Anbieter anfragt und auf Wunsch eine anonyme Risikovoranfrage stellt. Fragen Sie nach dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG), nach der Nachversicherungsgarantie und danach, ob und wie die Bedingungen andere Leistungen berücksichtigen.
Wenn die BU teuer wirkt: So findet der Experte einen Weg
Ein hoher Online-Beitrag oder eine Ablehnung muss nicht das letzte Wort sein: Ein Experte prüft Spezialtarife, vergleicht die Einstufungen der Anbieter und klärt vorab anonym, was möglich ist – zum Beispiel über den Vergleich der Einstufungen und der Bedingungen. Wo die BU nicht zu bekommen ist, bleibt die Grundfähigkeitsversicherung als zweitbeste Lösung.
Eine niedrigere Rente, ein späterer Beginn der Leistung oder eine Grundfähigkeitsversicherung senken die Kosten; sie zahlt, wenn Fähigkeiten wie Gehen, Heben oder Greifen dauerhaft verloren gehen, und ist die zweitbeste Lösung nach der BU. Wer im Bergbau bleibt, kann außerdem die gesetzlichen Wege kennen: Rente für Bergleute, Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte, allgemeine Erwerbsminderungsrente. Die berufliche Entwicklung, etwa der Wechsel in Technik oder Verwaltung, verändert Berufsgruppe und Rentenanspruch. Den Überblick finden Sie unter Industrie und Produktion; der Einstieg beginnt mit dem Berufs-Check oder dem Berufsgruppen-Finder.
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Mein Berufsgruppen-Kompass (PDF)Häufige Fragen
Was ist die Rente für Bergleute?
Eine Rente der knappschaftlichen Rentenversicherung für Versicherte, die im Bergbau vermindert berufsfähig sind. Voraussetzung sind unter anderem drei Jahre knappschaftliche Pflichtbeitragszeiten in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 45 Abs. 1 SGB VI). Sie wird bis zur Regelaltersgrenze gezahlt.
Wer zahlt die Rente für Bergleute?
Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, entstanden 2005 aus Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse (Sekundärquellen). Ob Sie Anspruch haben, klärt allein der Rentenversicherungsträger.
Brauche ich als Bergmann noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für viele Bergleute ist sie ein wichtiger Baustein. Die Rente für Bergleute setzt bestimmte Beitragszeiten voraus und ersetzt in der Regel nicht das volle Nettoeinkommen. Eine private BU kann diese Lücke schließen; ein Experte berechnet den Bedarf.
Was kostet die BU für Bergleute?
Dafür haben wir keine eigene Messung und nennen keine Zahl für den Beruf. Zum Vergleich: Industriemechaniker 73,37–141,05 €, Maurer 177,71–271,92 € bei Endalter 65 bis 66, jeweils im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente; Abruf 24./25.10.2026). Ein Bergmann kann je nach Einstufung dazwischen oder darüber liegen.
Gilt die Rente für Bergleute auch nach einem Wechsel in einen anderen Beruf?
Wer eine wirtschaftlich und qualitativ gleichwertige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausübt, ist nach § 45 Abs. 2 SGB VI nicht im Bergbau vermindert berufsfähig. Wer nach einem Wechsel weniger verdient, kann unter weiteren Voraussetzungen ab 50 Jahren Anspruch haben (§ 45 Abs. 3 SGB VI).
Kann ich als Bergmann online eine BU abschließen?
Bergmann stand nicht in den Berufslisten, die wir in den Online-Rechnern getestet haben. Ob und zu welchem Tarif ein Anbieter annimmt, klärt eine Einzelanfrage über einen Experten.
Quellen
- § 45 SGB VI – Rente für Bergleute – abgerufen 25.10.2026
- § 40 SGB VI – Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute – abgerufen 25.10.2026
- § 134 SGB VI – Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten – abgerufen 25.10.2026
- § 240 SGB VI – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Geschichte – abgerufen 25.10.2026
- Eigene Beitragserhebung (Online-Rechner dreier Anbieter), Abruf 24./25.10.2026 – Datentabelle auf dieser Website
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft nach Beruf (Berufsgruppen, Klauseln, Beitragsspannen) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, kein Versicherer; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen. Messwerte: eigene Erhebung über Online-Rechner, unverbindlich. Herausgeber: BU-Berufsgruppe.de. BU-Berufsgruppe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.