Inhalt (4 Abschnitte)
- Maßstab im Leistungsfall ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war (§ 172 Abs. 2 VVG).
- Falsche Angaben im Antrag können zum Rücktritt führen; die Rechte des Versicherers erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§§ 19, 21 VVG).
- Online-Rechner fragen teils nach Außendienstanteil, Personalverantwortung, Meisterbrief oder Büroanteil (so in unserer Erhebung beobachtet) – diese Angaben beeinflussen die Einstufung.
- Wählen Sie die Berufsbezeichnung, die Ihrer Tätigkeit am nächsten kommt, nicht die günstigste.
- Die Checkliste ersetzt keine Beratung und keine Rechtsberatung.
Die Berufsangabe im BU-Antrag legt Einstufung und Maßstab im Leistungsfall fest (§ 172 Abs. 2 VVG); falsche Angaben können zum Rücktritt führen, die Rechte des Versicherers erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§§ 19, 21 VVG). Der Check geht acht Punkte durch – Tätigkeit, körperlicher Anteil, Büro, Führung, Nebentätigkeit, Wechsel. Stand: Oktober 2026.
Stand 25.10.2026. Checkliste zur Vorbereitung, keine Rechts- und keine Versicherungsberatung. Keine Gesundheitsdaten nötig.
Ergebnis sichern & Berufsangabe prüfen lassen
Wir senden Ihnen Ihre Checkliste. Auf Wunsch geht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk die Tätigkeitsbeschreibung für Ihren Antrag mit Ihnen durch – für eine passende Einstufung und einen Schutz, der im Ernstfall trägt.
- Acht Prüfpunkte zur Berufsangabe
- Fragen an den Berater
- Berufsgruppen-Kompass als PDF
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Mein Berufsgruppen-Kompass (PDF)Warum die Berufsangabe so viel wiegt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft an den Beruf an: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Das heißt zweierlei. Erstens bestimmt der Beruf, welche Tätigkeiten im Leistungsfall zählen. Zweitens bestimmt er den Beitrag, weil der Versicherer ihn einer Risikogruppe zuordnet. In unserer Erhebung lag der Abstand zwischen dem Beruf mit dem niedrigsten und dem mit dem höchsten Median im Standardprofil beim rund 5,1-Fachen.
Gerade deshalb sollte die Angabe stimmen. Eine zu freundliche Darstellung des Berufs kann im Streitfall teuer werden. Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt, dass Sie die gefragten Umstände richtig und vollständig angeben (§ 19 VVG). Verletzen Sie sie, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten oder kündigen; seine Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§ 21 Abs. 3 VVG). Der Versicherer muss sie innerhalb eines Monats ab Kenntnis geltend machen (§ 21 Abs. 1 VVG).
Welche Fragen zur Tätigkeit uns in den Rechnern begegnet sind
Bei der Beitragserhebung haben wir beobachtet, dass einer der drei abgefragten Rechner je nach Beruf zusätzliche Fragen stellte: ob der Außendienstanteil unter 50 Prozent liegt, ob Personalverantwortung besteht, ob ein Meisterbrief vorliegt, bei Akademikern ob ein Hochschulabschluss und über 75 Prozent Bürotätigkeit vorliegen. Ein anderer Rechner verlangte die exakte Auswahl einer Berufsvariante, etwa „Diplom-Informatiker/in“ statt „Informatiker/in“, oder meldete bei besonderer Gefährdung „nähere Angaben“ nötig. Das zeigt: Die Berufsangabe besteht nicht nur aus dem Titel. Sie umfasst, was Sie tatsächlich tun.
Welche Angabe wann zählt, hängt vom Anbieter ab. Wir leiten daraus keine Empfehlung ab, wie Sie Fragen zu beantworten haben; die richtige Antwort ist immer die, die auf Sie zutrifft. Die Folgen eines Aufstiegs, etwa vom Gesellen zum Meister oder zum Teamleiter, lesen Sie unter Büroanteil, Führungsverantwortung, Meister, die Hintergründe unter Berufsangabe im BU-Antrag.
Welche Angaben welchen Effekt haben können
| Angabe | Wo beobachtet | Möglicher Effekt |
|---|---|---|
| Außendienst unter 50 % | Büro- und Vertriebsberufe | Einstufung Büro statt Außendienst |
| Personalverantwortung | mehrere Berufe | Führungsrolle verändert Tätigkeitsprofil |
| Meisterbrief | Handwerk | Qualifikation, Aufstieg |
| Hochschulabschluss und Büro über 75 % | Sozialarbeiter, Softwareentwickler, Architekt, Marketing | günstigere Staffel |
| Berufsvariante exakt wählen | Informatiker, Lehrer, Kraftfahrer | Annahme und Preis hängen an der Variante |
Was Sie nach dem Check tun können
Halten Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung schriftlich fest, am besten mit Beispielen aus einer typischen Woche, und lassen Sie sie von einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen durchgehen. Er kennt die Fragen der Anbieter, vergleicht die Einstufungen, übernimmt auf Wunsch die anonyme Risikovoranfrage und holt Angebote ein – kostenlos. Gesundheitsfragen sind ein eigenes Thema, das hier nicht abgefragt wird. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Beruf typischerweise liegt, nutzen Sie den Berufsgruppen-Finder.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich im Antrag einen falschen Beruf angebe?
Eine unrichtige Angabe verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer kann unter den Voraussetzungen der §§ 19 und 21 VVG zurücktreten oder die Prämie anpassen. Seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Das ist Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Soll ich meinen Beruf lieber höher oder niedriger einstufen lassen?
Weder noch. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit so, wie sie im Alltag aussieht. Eine zu günstige Einstufung kann im Leistungsfall zum Streit führen, eine zu hohe kostet unnötig Beitrag. Ein Experte hilft bei der Formulierung.
Welche Angaben zur Tätigkeit fragen Versicherer?
In den Online-Rechnern, die wir genutzt haben, tauchten Fragen auf wie Außendienstanteil unter 50 Prozent, Personalverantwortung, Meisterbrief, Hochschulabschluss und Büroanteil über 75 Prozent. Welche Fragen kommen, hängt vom Beruf und vom Anbieter ab.
Was ist bei einem neuen Berufsbild, das es in der Liste nicht gibt?
Wählen Sie die nächstliegende Bezeichnung und beschreiben Sie die Tätigkeit in Ihren Worten. Fragen Sie den Berater, ob der Versicherer eine Rückfrage stellt. Berufe wie Data Scientist oder Content Creator werden unterschiedlich zugeordnet.
Muss ich einen Berufswechsel dem Versicherer melden?
Das regeln die Bedingungen. Manche sehen eine Mitteilung bei Berufswechsel vor, damit Beitrag oder Berufsgruppe neu bewertet werden können. Lesen Sie die entsprechende Klausel in Ihrem Vertrag.
Quellen
- § 19 VVG – Anzeigepflicht – abgerufen 24.10.2026
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – abgerufen 24.10.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft nach Beruf (Berufsgruppen, Klauseln, Beitragsspannen) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, kein Versicherer; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen. Messwerte: eigene Erhebung über Online-Rechner, unverbindlich. Herausgeber: BU-Berufsgruppe.de. BU-Berufsgruppe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.