Luftfahrt

Loss-of-Licence-Versicherung: Was sie leistet und was die BU davon trennt

Wer fliegt, hängt an einer Lizenz, und die Lizenz hängt an einem ärztlichen Zeugnis. Die Loss-of-Licence-Versicherung sichert genau diesen Schnittpunkt ab; die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt etwas anderes. Diese Seite trennt beides sachlich.

Redaktion BU-Berufsgruppe.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was genau versichert die Loss of Licence?
  2. Wie funktioniert das Medical, an dem alles hängt?
  3. LoL oder BU: Wo liegen die Unterschiede?
  4. Gruppenschutz, Tarifvertrag und die Frage der Lücke
  5. Wo sind die Grenzen und Ausschlüsse?
  6. Einmalsumme gegen Rente: Eine Modellrechnung
  7. Fragen an den Experten: eine Liste ohne Gesundheitsfragen
  8. Was kostet die BU für Piloten, und was kostet die LoL?
  9. Nächste Schritte
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Loss-of-Licence-Versicherung (LoL) leistet beim dauerhaften Verlust der Tauglichkeit für den Flugdienst, oft als Einmalzahlung; die BU leistet bei Berufsunfähigkeit nach § 172 VVG als monatliche Rente (transparent-beraten.de und Versicherungsbote, Oktober 2026, Sekundärquellen).
  • Fluguntauglich heißt nach Darstellung eines Vermittlers für den BU-Versicherer noch nicht berufsunfähig; entscheidend sind Prognose, Verweisung und Klauseln.
  • Das Medical der Klasse 1 gilt nach Angaben einer Vermittlerseite 12 Monate, für Piloten ab 60 und bei Passagierflügen im gewerblichen Einpilotenbetrieb ab 40 nur 6 Monate; maßgeblich ist MED.A.045 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.
  • Gruppenschutz über den Arbeitgeber endet laut Vermittlerseite meist mit dem Arbeitsverhältnis; Pilotenklauseln können psychische Erkrankungen ausschließen und die Nachversicherung sperren.
  • Eigene Beitragsmessung für die LoL gibt es nicht; für die BU von Piloten nennt unsere Pilotenseite einen vergleichbaren Einzelwert von 228,10 € (Abruf 24./25.10.2026).

Die Loss-of-Licence-Versicherung (LoL) zahlt, wenn ein Pilot dauerhaft nicht mehr flugdienstfähig ist, auch wenn er in anderen Tätigkeiten arbeiten könnte; die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen die Berufsausübung insgesamt (§ 172 VVG). Als Prognosezeitraum wird bei der LoL etwa ein Zeitraum von drei Jahren genannt (Sekundärquelle). Eigene Preise liegen nicht vor. Stand: Oktober 2026.

Warum Piloten beides prüfen sollten: Die Tauglichkeit entscheidet über das Einkommen, und die Loss of Licence deckt nur diesen Auslöser. Die BU ergänzt sie um die Absicherung des Berufs aus allen versicherten Ursachen – je früher der Schutz steht, desto günstiger und einfacher ist er. Kostenlos prüfen lassen, welche Kombination zu Ihnen passt:

Was genau versichert die Loss of Licence?

Ein Verkehrspilot arbeitet nur, solange er ein gültiges Tauglichkeitszeugnis hat. Fällt das Medical durch, ruht die Lizenz im Alltag, und der Beruf ist weg, obwohl der Pilot am Boden vielleicht uneingeschränkt arbeiten könnte. Genau dieses Risiko deckt die LoL ab. Die Leistung hängt nicht daran, ob der Pilot allgemein arbeitsunfähig ist, sondern daran, dass ihm die Flugtauglichkeit dauerhaft fehlt. Das ist ein Unterschied in der Konstruktion: Die LoL ist eine Absicherung für einen konkreten, eng umrissenen Fall, die BU ist ein Dauerbaustein für den Verlust der Berufsfähigkeit überhaupt.

Diese Konstruktion erklärt drei Eigenschaften, die Vermittlerseiten beschreiben. Die Leistung wird oft als Einmalzahlung ausgezahlt, während die BU eine monatliche Rente zahlt. Die LoL-Bedingungen sind auf Piloten zugeschnitten, mit Definitionen zu Tauglichkeit, Prognose und Ausschlüssen. Und sie wird häufig über Arbeitgeber oder Verbände angeboten, statt, wie die BU, individuell abgeschlossen.

Wie funktioniert das Medical, an dem alles hängt?

Verkehrspiloten brauchen das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1. Seine Gültigkeit regelt MED.A.045 im Anhang IV (Part-MED) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011: Für Klasse 1 gelten grundsätzlich zwölf Monate, in bestimmten Altersfällen sechs. Eine Vermittlerseite nennt als Fälle Piloten ab 60 sowie Passagierflüge im gewerblichen Einpilotenbetrieb ab 40; ab 60 sei gewerblicher Flugbetrieb nur in Mehrpilotenbesatzung erlaubt, ab 65 gar nicht mehr (transparent-beraten.de, abgerufen 25.10.2026, Sekundärquelle). Eine andere Vermittlerquelle, die wir auf der Seite BU für Piloten zitieren, nennt für den Halbjahresrhythmus das 59. Lebensjahr. Wegen dieser Abweichung gilt: Maßgeblich ist der Verordnungstext, nicht die Zusammenfassung eines Vermittlers.

Für die LoL heißt das: Der Versicherungsfall knüpft an ein Verwaltungsergebnis an, nämlich daran, dass das Medical nicht (mehr) erteilt wird. Welche Nachweise der Versicherer verlangt, wie er die Dauerhaftigkeit bewertet und wann ein Wiedererlangen der Tauglichkeit noch möglich ist, steht in den Bedingungen. Wir bewerten das nicht und machen keine Aussage, welche Ausgestaltung für wen die richtige ist.

LoL oder BU: Wo liegen die Unterschiede?

Loss-of-Licence-Versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich (Quellen: transparent-beraten.de, Versicherungsbote, § 172 VVG; Sekundärquellen, abgerufen 24./25.10.2026; Einordnung ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Stand: Oktober 2026.
MerkmalLoss of LicenceBerufsunfähigkeitsversicherung
AuslöserDauerhafte FlugdienstuntauglichkeitZuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausübbar (meist mindestens 50 %)
Leistungsformoft Einmalzahlungmonatliche Rente bis zum Endalter
Verweisung auf Bodenjobnicht vorgesehen, Tauglichkeit entscheidetmöglich, wenn nicht ausgeschlossen (§ 172 Abs. 3 VVG)
ArbeitgeberwechselGruppenschutz endet meist mit dem ArbeitsverhältnisEinzelvertrag bleibt bestehen
Prognoseetwa drei Jahre genanntsechs Monate in vielen Bedingungen

Der entscheidende Satz einer Vermittlerseite lautet sinngemäß: Fluguntauglich heißt für den BU-Versicherer noch nicht berufsunfähig. Wer kein Medical mehr bekommt, kann nach den Bedingungen verwiesen werden, wenn der Vertrag die Verweisung nicht ausschließt. Ob eine Tätigkeit am Boden als gleichwertig gilt, ist Auslegungssache und hängt von Einkommen und Lebensstellung ab. Deshalb nennen Vermittler als Prüfpunkte: ein Endalter möglichst bis 67, den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, eine kurze Prognosezeit, die Nachversicherungsgarantie und die Frage, ob eine Pilotenklausel die Nachversicherung ausschließt.

Gruppenschutz, Tarifvertrag und die Frage der Lücke

Viele Piloten sind über den Arbeitgeber oder ein Tarifwerk abgesichert. Die Vermittlerseite nennt als Beispiel ein Tarifergebnis bei Discover Airlines von 2025, das noch zustimmungspflichtig war, mit bis zu 160.000 € für Kapitäne bei Verlust der Klasse 1. Zu solchen Regelungen: Einzelfall, Stand und Wortlaut vom jeweiligen Tarifwerk, nicht übertragbar. Wichtig ist die Struktur: Wer über den Arbeitgeber versichert ist, hat Schutz, solange das Arbeitsverhältnis besteht; danach ist er auf eine eigene Lösung angewiesen. Einzelne Verträge sind deshalb eine Brücke zwischen Arbeitgebern. Welche Ergänzung nötig ist, lässt sich nur im Zusammenspiel mit Tarifvertrag und Übergangsversorgung beurteilen.

Ein Rechtsfall zeigt, wie eng Leistungsdauer und Altersgrenzen in Gruppen- und Tarifregelungen sein können. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied am 14.07.2015 (Az. 16 Sa 1952/14), dass ein Tarifvertrag den Arbeitgeber zum Abschluss einer Loss-of-Licence-Versicherung mit Leistungen für Todesfall und Berufsunfähigkeit verpflichtete, aber keine Leistung bis zum 65. Lebensjahr verlangte, wenn der Versicherungsfall vor dem 60. eintritt. Marktübliche Bedingungen mit Leistung bis 60 hielt das Gericht für zulässig, weil das 60. Lebensjahr für Piloten eine Zäsur darstelle; zu psychisch bedingter Fluguntauglichkeit ohne organisches Leiden oder Unfall nahm es bei summarischer Prüfung an, dass sie nicht unter die dortige Berufsunfähigkeit fällt (Kanzleiartikel, Sekundärquelle, die Revision wurde zugelassen). Wir geben den Fall als Beispiel wieder, nicht als Maßstab für andere Verträge.

Wo sind die Grenzen und Ausschlüsse?

Pilotenklauseln können einschränken, was die BU leistet. Die Vermittlerseite berichtet, dass sie psychische Erkrankungen oft ausschließen und die Nachversicherung sperren können. Ob eine solche Klausel in einem konkreten Tarif steht, zeigt nur der Wortlaut. Gesundheitsangaben spielen im Antrag eine Rolle, und fliegerärztliche Befunde können in Antragsfragen fallen. Verletzt ein Antragsteller die Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeginn, bei Arglist bis zu zehn (§§ 19, 21 VVG). Wer unsicher ist, was zu melden ist, lässt vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage durch einen Experten stellen; dabei fragt er bei mehreren Anbietern an, ohne Ihren Namen zu nennen.

Einmalsumme gegen Rente: Eine Modellrechnung

Der Unterschied zwischen Einmalzahlung und Rente lässt sich an einem Rechenbeispiel zeigen, das ausdrücklich eine Modellrechnung ist. Eine Vermittlerseite rechnet vor, dass eine BU-Rente von 3.000 € im Monat bei einem 45-jährigen Piloten bis zum Endalter 67 ein Leistungsvolumen von bis zu 792.000 € ergibt, ohne Dynamik. Das lässt sich nachrechnen: 22 Jahre mal 12 Monate mal 3.000 €. Ob und in welcher Höhe eine Einmalzahlung der LoL diesen Betrag erreicht, hängt von der vereinbarten Summe ab; das genannte Tarifbeispiel mit bis zu 160.000 € für Kapitäne liegt deutlich darunter. Der Vergleich macht keine Aussage über Qualität: Die LoL deckt einen enger umrissenen Fall ab und kostet entsprechend anders, die BU ist breiter, aber nicht für jeden Piloten zu jedem Preis erhältlich.

Praktisch bedeutet das: Eine Einmalsumme kann Zeit zur Umschulung kaufen, aber keine Rente über zwei Jahrzehnte ersetzen. Wer Familie, Kredit oder Unterhaltspflichten hat, rechnet beide Bausteine gegen den eigenen Bedarf. Dafür sind Bedarfsrechner nützlich; sie zeigen die Lücke zwischen Einkommen und gesetzlicher Absicherung, ohne Tarife zu empfehlen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lag bei neuen Renten 2024 im Schnitt bei 1.041 € (Rentenversicherungsbericht 2025) und verlangt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren sowie grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit (§§ 43, 50 SGB VI).

Fragen an den Experten: eine Liste ohne Gesundheitsfragen

  • Welche Definition von Flugdienstuntauglichkeit verwendet der Tarif, und wer stellt sie fest?
  • Wie lange ist der Prognosezeitraum, und gibt es eine Wartezeit?
  • Gilt der Schutz nach einem Arbeitgeberwechsel weiter, und was passiert bei Elternzeit oder Sabbatical?
  • Wie hoch ist die Summe, und kann sie bei Beförderung erhöht werden, ohne neue Gesundheitsprüfung?
  • Sind psychische Ursachen ausgeschlossen, und gilt der Ausschluss auch für die BU?
  • Wie ist die Nachversicherungsgarantie formuliert, und schließt die Pilotenklausel sie aus?

Was kostet die BU für Piloten, und was kostet die LoL?

Zur LoL liegen uns keine Preise vor, deshalb nennen wir keine. Für die BU haben wir Online-Werte: Einer von drei abgefragten Online-Rechnern lehnte Piloten ab, ein zweiter rechnete nur bis Endalter 55 (niedriger, aber nicht vergleichbar), ein dritter nannte 228,10 € als Einzelwert (Standardprofil 30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente; eigene Erhebung über die Online-Rechner dreier Anbieter – Allianz, CosmosDirekt, LV 1871; Werte nicht namentlich zugeordnet –, Abruf 24./25.10.2026; Zahlbeiträge netto, unverbindlich, kein Angebot und keine Bewertung). Die Zahlen und ihre Grenzen erklärt die Seite BU für Piloten; Vergleichswerte aller Berufe stehen in der Datentabelle. Der Online-Weg endet bei vielen Piloten früh; deshalb führt der Weg meist über einen Experten, der Spezialtarife anfragt (siehe Berufe, die online nicht versicherbar sind).

Nächste Schritte

Klären Sie zuerst, was Ihr Arbeitgeber oder Tarifvertrag schon abdeckt. Prüfen Sie dann, wie lange das Medical nach der Regelung für Ihre Betriebsart gilt, und welche Ergänzung nötig ist. Die Übersicht zum Bereich steht unter Luftfahrt und Seefahrt, die Einordnung Ihres Berufs liefert der Berufsgruppen-Finder, und mit dem Berufs-Check starten Sie die Ersteinschätzung.

Gerade in fordernden Berufen ist die BU besonders wichtig – und gerade hier lohnt der Experte: Auch bei Online-Ablehnung oder hohem Beitrag kann er über Spezialtarife, den Vergleich der Einstufungen oder die anonyme Voranfrage einen Weg zur BU finden, die sich mit der Loss of Licence kombinieren lässt. Die Grundfähigkeitsversicherung ist die zweitbeste Lösung, wenn eine BU nicht zustande kommt.

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Häufige Fragen

Was ist eine Loss-of-Licence-Versicherung?

Eine Absicherung gegen den Verlust der Flugtauglichkeit: Sie leistet, wenn ein Pilot dauerhaft nicht mehr flugdienstfähig ist, auch wenn er in anderen Tätigkeiten arbeiten könnte. Das Fachportal Versicherungsbote beschreibt als Prognosezeitraum etwa drei Jahre (Sekundärquelle, 24.10.2026). Die Bedingungen der Anbieter weichen voneinander ab.

Ersetzt die LoL die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, sie ist eine Ergänzung. Die LoL knüpft an die Tauglichkeit an, die BU an die Unfähigkeit zur Berufsausübung. Die BU zahlt laut einer Vermittlerseite eine Rente für alle nicht ausgeschlossenen Ursachen und bleibt beim Airline-Wechsel bestehen; die LoL zahlt oft als Einmalzahlung.

Zahlt die LoL bei psychischen Erkrankungen?

Nicht ohne weiteres: Eine Vermittlerseite berichtet, dass Pilotenklauseln psychische Erkrankungen oft ausschließen. Das ist eine Einzelaussage; der Wortlaut Ihrer Bedingungen entscheidet. Lassen Sie sich die Regelung schriftlich zeigen.

Was passiert mit der LoL, wenn ich die Airline wechsle?

Gruppenverträge über den Arbeitgeber enden laut Vermittlerseite meist mit dem Arbeitsverhältnis. Ein persönlicher Vertrag bleibt bestehen. Klären Sie vor einem Wechsel, ob die Gruppenlösung übertragbar ist oder ob Sie eine Anschlussversicherung brauchen.

Kann ich als Flugschüler schon eine LoL abschließen?

Es gibt spezielle Absicherungen für Flugschüler; laut Vermittlerseite wird dort oft nur geprüft, ob die Ausbildung läuft und ein Klasse-1-Tauglichkeitszeugnis vorliegt. Nach Ende der Ausbildung ohne Anstellung ist die LoL laut derselben Quelle nicht mehr abschließbar. Details stehen auf unserer Seite für Flugschüler.

Was kostet eine Loss-of-Licence-Versicherung?

Dazu liegt keine eigene Messung vor; die Preise hängen von Alter, Summe, Tauglichkeitsklasse und Anbieter ab. Wir nennen keine Schätzung. Angebote holt ein Experte aus unserem Partnernetzwerk ein.

Quellen

  1. Versicherungsbote: Berufsunfähigkeitsversicherung für Flugzeugführer – die Loss-of-Licence-Versicherung – Sekundärquelle, abgerufen 24.10.2026 (Inhalte über Seite Pilot übernommen; Abruf am 25.10.2026 nicht möglich)
  2. transparent-beraten.de: BU für Piloten – Vermittler, Sekundärquelle, abgerufen 25.10.2026
  3. Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Aircrew), Anhang IV Part-MED, MED.A.045 – abgerufen 25.10.2026; Altersgrenzen im Wortlaut prüfen
  4. § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  5. Kanzleiartikel zu LAG Berlin-Brandenburg, 14.07.2015, 16 Sa 1952/14 – Sekundärquelle, abgerufen 25.10.2026
  6. §§ 19, 21 VVG – Anzeigepflicht und Rücktritt – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Berufsgruppe.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft nach Beruf (Berufsgruppen, Klauseln, Beitragsspannen) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, kein Versicherer; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen. Messwerte: eigene Erhebung über Online-Rechner, unverbindlich. Herausgeber: BU-Berufsgruppe.de. BU-Berufsgruppe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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