Inhalt (6 Abschnitte)
- Für Stuntleute haben wir keine eigene Messung: Die Online-Rechner dreier Anbieter (Abruf 24./25.10.2026) führten keinen Stuntman als Berufsauswahl.
- Bei einem verwandten Berufsfeld, dem Schauspieler, boten alle drei Online-Rechner keinen Schutz an; das ist ein Online-Ergebnis, kein Marktbefund.
- Eine Fachquelle für Versicherungsvermittler beschreibt Stuntleute als schwer versicherbar und nennt für Arbeitsunfälle die freiwillige Unfallversicherung bei den Berufsgenossenschaften VBG oder BG ETEM (cash-online.de, Sekundärquelle).
- Wer selbstständig arbeitet, trägt Beitrag und Schutz selbst; die BU prüft Einkommen und Tätigkeit, nicht die Einzelrolle.
- Wege: Einzelanfrage über einen Experten, Unfall- und Grundfähigkeitsversicherung sowie die gesetzliche Absicherung prüfen.
Für Stuntleute gibt es in unserer Erhebung (Abruf 24./25.10.2026) keinen Messwert, weil kein Online-Rechner den Beruf führt; beim verwandten Schauspieler boten alle drei Rechner keinen Schutz an. Die BU ist hier meist ein Einzelfall mit Prüfung von Tätigkeitsprofil und Einkommen, zusätzlich spielt die Unfallabsicherung eine große Rolle. Stand: Oktober 2026.
Warum sich der Schutz für Stuntmen auszahlt: Verletzungsrisiken gehören zum Alltag, und das Einkommen schwankt mit den Aufträgen; gerade deshalb lohnt der gezielte Schutz. Nach den marktüblichen Bedingungen fließt die BU-Rente, wenn Sie Ihren Beruf gesundheitsbedingt voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – was dieser Schutz für Ihren Beruf bedeutet, zeigt der kostenlose Berufs-Check.
Wie arbeiten Stuntleute, und was bedeutet das für die BU?
Ein Stuntman arbeitet selten durchgehend. Er wird für einzelne Produktionen gebucht, plant Abläufe mit Koordinatoren, baut Sicherungen und führt Szenen aus, die vorbereitet, geprobt und abgesichert werden. Eine Fachquelle für Vermittler beschreibt, dass Stuntleute meist selbstständig arbeiten, Unfall- und Haftpflichtschutz selbst zahlen und dass es in Deutschland keine geregelte staatliche Stunt-Ausbildung gibt (cash-online.de und t-online.de, abgerufen 25.10.2026, Sekundärquellen). Für die Berufsunfähigkeit entscheidend ist deshalb weniger die Rolle vor der Kamera als die Frage, was der Versicherer unter dem Beruf versteht: Ist es das Ausführen von Stunts, das Koordinieren, das Vorbereiten und Bauen, oder ein Mischprofil?
Das ist wichtig, weil der Maßstab im Leistungsfall der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung ist (§ 172 Abs. 2 VVG). Wer vor allem koordiniert und plant, hat bei einer Verletzung noch Tätigkeiten, die er ausüben kann; wer fast nur Stunts fährt, hat sie kaum. Beide Profile sind legitim, aber sie führen zu unterschiedlichen Anträgen und unterschiedlichen Einstufungen. Beschreiben Sie Ihr Profil mit Zeitanteilen und nehmen Sie die Prüfpunkte im Tätigkeitsangaben-Check zu Hilfe.
Wie wird der Stuntman eingestuft?
Eine Versicherer-Stufe für Stuntleute liegt uns nicht vor. Unsere Näherungsskala führt den Beruf bei Klasse 5, mit dem Vermerk „Versicherbarkeit nur Einzelfall“ (Berufsliste, Sekundärquellen). Die Online-Welt bestätigt das nicht und widerlegt es nicht: Rechner führen den Beruf nicht, weil im Direktvertrieb nur Berufe angeboten werden, die sich standardisiert prüfen lassen. Aufschlussreich ist der Nachbar Schauspieler: Alle drei Online-Rechner boten ihn nicht an: Zwei meldeten, sie könnten keinen Schutz anbieten, einer stufte den Beruf als nicht versicherbar ein. Warum, wissen wir nicht, die Anbieter nennen es nicht. Unsere Datenseite Berufe, die online nicht versicherbar sind dokumentiert die Meldungen im Wortlaut.
| Beruf | Online-Ergebnis bei drei abgefragten Rechnern | Genannter Zahlbeitrag |
|---|---|---|
| Stuntman | kein Berufseintrag; nicht gemessen | |
| Schauspieler | 3 von 3 ohne Beitrag (zweimal abgelehnt, einmal „nicht versicherbar“) | – |
| Musiker | 2 von 3 ohne Beitrag (eine Ablehnung, einmal „nähere Angaben“) | 120,00 € (Einzelwert) |
| Fitnesstrainer (Körperberuf) | 3 von 3 mit Beitrag (vier Tarife, Endalter 65–67) | 83,05–141,05 €, Median 121,95 € |
Die Tabelle sagt nicht, wie Spezialtarife entscheiden, sondern nur, wo der Standardweg im Netz endet. Die Messwerte aller Berufe stehen in der Datentabelle BU-Beiträge nach Beruf.
Welche Absicherung gehört zu Stuntleuten außer der BU?
Für Arbeitsunfälle selbstständiger Stuntleute nennt die Fachpresse die freiwillige Unfallversicherung bei den Berufsgenossenschaften VBG oder BG ETEM; sie deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab und gilt als leistungsstärker als viele private Unfallpolicen. Ausgeschlossen sind laut derselben Quelle Verletzungen, die durch Straftaten oder Vorsatz entstehen, sowie Schäden an eigener Ausrüstung (cash-online.de, Sekundärquelle). Das ist ein wichtiger Baustein, aber keine BU: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Verletztenrente erst, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist (§ 56 Abs. 1 SGB VII), und nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Wer nach einer Erkrankung seinen Beruf verliert, hat hier keinen Anspruch. Genau diese Lücke schließt die BU, oder, wenn sie nicht zu bekommen ist, eine Grundfähigkeitsversicherung, die an Fähigkeiten wie Gehen, Greifen oder Sehen anknüpft. Eine Unfallversicherung mit hoher Invaliditätssumme ergänzt den Schutz bei Unfällen.
Einkommen, Selbstständigkeit und Nachweise
Bei schwankendem Projekteinkommen stellt der Versicherer die Frage nach der versicherbaren Rente. Er orientiert sich in der Regel am Gewinn der letzten Jahre und begrenzt die Rente auf einen Anteil davon. Wer projektweise sehr unterschiedlich verdient, sollte Steuerbescheide bereithalten und die Rente nicht höher wählen, als sich nachweisen lässt. Dazu gehören Nachversicherungsoptionen: Wenn die Karriere läuft und das Einkommen steigt, kann eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung wertvoll sein; welche Anlässe und Höchstgrenzen gelten, steht in der Klausel. Der Beruf selbst bleibt in der Einstufung, ob selbstständig oder angestellt; die Besonderheiten für Selbstständige klärt ein Experte.
Das gesetzliche Netz ist dünn. Die Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren sowie grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit voraus (§§ 43, 50 SGB VI); wer nur zeitweise einzahlt, kann die Voraussetzung verfehlen. Die durchschnittliche neue Rente lag 2024 bei 1.041 €, Berufsschutz haben nur vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI). Ob Stuntleute über die Künstlersozialkasse versichert werden können, hängt vom Einzelfall ab; wir haben dafür keine geprüfte Quelle und treffen keine Aussage.
Was Stuntleute im Antrag beschreiben sollten
Ein Antrag auf Spezialtarife steht und fällt mit der Beschreibung. Hilfreich sind fünf Angaben: erstens die Art der Einsätze, etwa Fahrzeug-, Fall-, Kampf- oder Feuerstunts, zweitens der Anteil von Vorbereitung, Koordination und Ausführung an der Arbeitszeit, drittens die Zahl der Produktionstage pro Jahr, viertens die Einkommensquellen neben dem Stunt, etwa Doubling, Training oder Beratung, fünftens vorhandene Absicherungen wie die freiwillige Berufsgenossenschafts-Versicherung. Das sind Tätigkeits- und Einkommensangaben, keine Gesundheitsfragen. Wer sie vorbereitet, verkürzt die Einzelanfrage und erhöht die Chance, dass ein Anbieter überhaupt prüft. Zugleich ist es eine gute Vorbeugung gegen spätere Streitigkeiten: Eine Berufsangabe, die den Alltag trifft, lässt sich im Leistungsfall belegen. Dokumentieren Sie Einsätze, Verträge und Rechnungen laufend, denn später fragt niemand mehr nach dem, was Sie heute noch wissen.
Wenn online keine BU zustande kommt: So sucht der Experte einen Weg
Gerade in fordernden Berufen ist die BU besonders wichtig – und gerade hier lohnt der Experte: Auch bei Online-Ablehnung oder hohem Beitrag kann er über Spezialtarife, den Vergleich der Einstufungen oder die anonyme Voranfrage einen Weg finden. Die Grundfähigkeitsversicherung ist die zweitbeste Lösung, wenn eine BU nicht zustande kommt.
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: Tätigkeitsprofil beschreiben, Einkommen belegen, dann einen Experten beauftragen. Er fragt Spezialtarife und mehrere Anbieter an und stellt auf Wunsch die anonyme Risikovoranfrage, damit eine Ablehnung nicht in Ihrer Akte steht. Danach lassen sich Rente, Endalter, Ausschlüsse und Zusatzbausteine abstimmen. Der Hub Risikoberufe zeigt Nachbarn wie Rennfahrer und Industriekletterer. Wo Ihr Beruf im Raster liegt, zeigt der Berufsgruppen-Finder; der Berufs-Check beantwortet es in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
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Mein Berufsgruppen-Kompass (PDF)Häufige Fragen
Kann ein Stuntman eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Meist nur nach Einzelprüfung. Online-Rechner führten in unserer Erhebung keinen Stuntman als Berufsauswahl; beim Schauspieler boten alle drei Online-Rechner nichts an. Das heißt nicht, dass es keinen Schutz gibt: Ein Experte fragt Spezialtarife und mehrere Anbieter einzeln an.
Was kostet die BU für einen Stuntman?
Dazu haben wir keine belegte Zahl und nennen keine Schätzung. Für Stuntleute gibt es keinen Standardpreis; die Prüfung hängt von Tätigkeitsprofil, Einkommen und Gesundheit ab. Ein Angebot erhalten Sie über einen Experten.
Welche Unfallabsicherung gibt es für selbstständige Stuntleute?
Eine Fachquelle nennt die freiwillige Unfallversicherung bei den Berufsgenossenschaften VBG oder BG ETEM, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt; private Unfallpolicen bieten dort oft weniger Leistung (cash-online.de, Sekundärquelle). Maßgeblich sind die Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft und Ihr Vertrag.
Warum ersetzt die Unfallversicherung die BU nicht?
Die Unfallversicherung leistet nach Unfällen und einem Invaliditätsgrad, die BU nach dem Verlust der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Kräfteverfall oder Unfall (§ 172 VVG). Wer durch eine Krankheit berufsunfähig wird, hat ohne BU keinen entsprechenden Schutz.
Zählt die Berufsangabe Stuntman oder Schauspieler?
Die tatsächliche Tätigkeit. Wer neben Stunts auch als Darsteller oder Koordinator arbeitet, sollte die Anteile offen angeben, denn falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§§ 19, 21 VVG). Welche Bezeichnung der Anbieter akzeptiert, klärt die Einzelanfrage.
Hilft die gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit?
Die Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren sowie grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit voraus (§§ 43, 50 SGB VI) und lag bei neuen Renten 2024 im Schnitt bei 1.041 €. Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI).
Quellen
- cash-online.de: Absicherung von Stuntmen – nichts für Draufgänger – Fachpresse, Sekundärquelle, abgerufen 25.10.2026
- cash-online.de: Welche Versicherungen Stuntleute unbedingt haben sollten – Fachpresse, Sekundärquelle, abgerufen 25.10.2026
- t-online.de: Ausbildung zum Stuntman – das sollten Sie wissen – Ratgeber, Sekundärquelle, abgerufen 25.10.2026
- § 172 VVG – Begriff der Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
- § 240 SGB VI – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
- Eigene Beitragserhebung (Online-Rechner dreier Anbieter), Abruf 24./25.10.2026 – Datentabelle auf dieser Website
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Berufsunfähigkeit und der Absicherung der Arbeitskraft nach Beruf (Berufsgruppen, Klauseln, Beitragsspannen) (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, kein Versicherer; über Leistungen entscheidet allein der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen. Messwerte: eigene Erhebung über Online-Rechner, unverbindlich. Herausgeber: BU-Berufsgruppe.de. BU-Berufsgruppe.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.